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Energetik / Energetiker / Energetikerinnen

Der Beruf eines Energetikers / einer Energetikerin ist in Österreich ein . Das heißt, man benötigt zwar einen Gewerbeschein, jedoch keinen Befähigungsnachweis. Jeder, der sich dazu befähigt oder berufen fühlt, kann dieses Gewerbe anmelden und benötigt weder Prüfungen, noch Kurse oder eine spezielle Ausbildung. In Österreich wird auch das Wort "Energethik" verwendet (als Zusammensetzung der Wörter "Energiearbeit" und "Ethik").

EnergetikerInnen behandeln ausschließlich gesunde Menschen. Sie sind definitiv keine TherapeutInnen und sind daher auch nicht befugt, dass sie ihre Behandlungsmethoden als "Therapien" bezeichnen. Gute EnergetikerInnen sind aber durchaus in der Lage, Wohltuendes zu tun. Aus diesem Grund sind gute EnergetikerInnen von ÄrztInnen geachtet und im Sinne einer Behandlungsergänzung akzeptiert.

Auf jeden Fall sollte man etwas vorsichtig sein, wenn man sich einem Energetiker / einer Engergethikerin anvertraut. Unser Tipp: Schalten Sie Ihren Hausverstand ein und spüren Sie nach, ob Ihnen die Behandlungsmethoden wirklich gut tun. Vorsicht auch vor HeilpraktikerInnen aus Deutschland. Im Gegensatz zu Österreich ist das Heilpraktikergewerbe in Deutschland erlaubt. Auch hier gibt es kaum Garantien, ob man im Behandlungsfall seriöse oder unseriöse Praktiken erlebt.

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EnergetikerInnen in Deutschland

Günther Gruber aus Bregenz bzw. Lindau schreibt uns dazu (E-Mail vom 09.03.2015): "Was die deutschen Heilpraktiker angeht, muss ich Sie leider korrigieren: Ich bin derzeit selbst in der HP-Prüfungsphase, und die Anforderungen sind absolut hoch. Sie entsprechen dem 1. Staatsexamen eines Medizinstudiums und teilweise sogar dem 2. und 3. Außerdem sind HP in Deutschland verpflichtet, sämtliche Infektionskrankheiten zu diagnostizieren und behördlich zu melden – sogar schon auf Verdacht. Weitere Prüfungsvoraussetzungen sind die vollständige Diagnose (!) aller gängigen Erkrankungen, wie sämtlicher Diabetesformen, HKE, Allergien etc. HP unterliegen gleich wie Ärzte der Sorgfaltspflicht, sie dürfen aber auch invasiv arbeiten und mit Krankenkassen abrechnen. Zur Ausbildung und besonders zur Prüfung zugelassen werden ausschließlich Bewerber mit einem einwandfreien, polizeilich bestätigtem Leumund, psychisch und physisch gesundem Zustand und einem Mindestalter von 26 Jahren. Wir sind in auch Notfällen zur professionellen Hilfeleistung gesetzlich verpflichtet und müssen Patienten optimal für Notärzte vorzubereiten (Verdachtsdiagnose, CPR, venöse Zugänge legen etc.)."

Faktor Zeitverlust bei notwendiger Therapie

Auch sollten Sie bedenken, dass Behandlungsserien bei EnergetikerInnen unter Umständen eine folgenschwere Verzögerung eines notwendigen Therapiebeginns darstellen können – also eine Krankheit so sehr verschleppen, dass eine Heilung dann weitaus schwieriger oder gar unmöglich wird.

Der mit dem Ministerium abgestimmte Gewerbewortlaut zum Berufsbild für Energetik lautet: "Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit, wie unter anderem mittels der Methode von Dr. Bach, Biofeedback oder Bioresonanz, Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, Edelsteinen, Musik, unter Anwendung kinesiologischer Methoden und mittels Interpretation der Aura." Teilbereiche von EnergetikerInnen sind Humanenergetik, Tierenergetik und Raumenergetik.

Typische Angebote von EnergetikerInnen mit Gewerbeschein

  • Aromastoffe
  • Aurainterpretation
  • Blüten, Essenzen, Bach-Blüten-Essenzen
  • Biofeedback
  • Bowtech
  • Energiepraktiker
  • Farben / Düfte / Licht
  • Kinesiologie
  • Musik
  • Radionik / Bioresonanz
  • Lithotherapie (z.B. Edelsteine)
  • Radiästhesie

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Siehe auch

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