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Entlaufen / Mikrochip-Transponder für Haustiere
Elektronische Tierkennzeichnung

Die Kennzeichnung von Haustieren und Nutztieren mittels Mikrochip-Transponder ist in vienen europäischen Städten und Ländern Pflicht (siehe auch Stichwörter und ). Die Vorteile dieser modernsten Art der Tierkennzeichnung liegen nicht nur auf Seiten der Behörde (erstmalige Möglichkeit Tiere unverwechselbar zu kennzeichnen z.B. zur Ermittlung der Tierbesitzerdaten, wenn das Tier eine Bedrohung darstellt oder einen Schaden angerichtet hat), sondern vor allem auf der Seite der vielen entlaufenen Tiere, die – Registrierung in einer Tierdatenbank vorausgesetzt – ihren Besitzern innerhalb kürzester Zeit wieder zugeführt werden können.

Rascher und zweifelsfreier Eigentumsnachweis nach Tierdiebstahl oder wenn das Tier entlaufen (bzw. entflogen!) ist; dadurch unverzügliche Freigabe durch die Behörden. Sicherung der züchterischen Glaubwürdigkeit (Abstammungsnachweis, Untersuchungen auf Erbkrankheiten). Zweifelsfreie Zuordnung des Tieres zu einem Impfpass (beim Grenzübertritt innerhalb der EU Pflicht; in Verbindung mit dem Mikrochip). Kennzeichnung bei all jenen Tieren, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen.

Der Transponder ist nur wenige Millimeter groß. Eine gewebeverträgliche Glashülle enthält eine Antennenspule sowie den (inaktiven) Chip mit der funveränderlich eingebrannten Identifikationsnummer. Jede Chipnummer (bestehend aus einer zwölfstelligen Identifikationsnummer plus dreistelligem Ländercode) existiert weltweit nur ein Mal. Mit einer sterilen Einwegspritze wird der Transponder vom Tierarzt in die linke Nackenseite des Tieres (international normierte Stelle!) injiziert. Durch die besonders scharf angeschliffene Nadel verspürt das Tier dabei keinerlei Schmerz. Der Vorgang ist mit einer Routineimpfung zu vergleichen: einfach, schnell und schmerzfrei.

Das Auslesen des unter die Haut injizierten Mikrochips (auch "Transponder" oder "Tag" genannt) erfolgt mittels mobilem Lesegerät. Dieses wird über den Nacken des Tieres geführt und aktiviert via Niederfrequenzwellen mit seinem Sender den Chip. In einem Display des Ablesegerätes erscheint die Identifikationsnummer (international genormtes System).

Nach der Implantation des Mikrochips muß die ID-Nummer unter Angabe der Nationalität des Tieres und der Tierbesitzerdaten bei einer international vernetzten Datenbank registriert werden. Die Datenbank ist im Prinzip vom Tierbesitzer beliebig wählbar, in der Praxis wird der Tierarzt eine Datenbank seines Vertrauens vorschlagen. Kriterien, die bei der Auswahl einer Datenbank zu berücksichtigen sind:

  • solide finanzielle Basis der Organisation, es muss ihr langes Bestehen gewährleistet sein
  • gutes Preis-Leistungsverhältnis
  • ständige Datenpflege durch die betreibende Datenbank
  • rasche und kostenlose Durchführung von Änderungen
  • Gewährleistung rascher Durchführung von Änderungen
  • Entfernen von "Karteileichen"
  • Datensicherung
  • Erreichbarkeit rund um die Uhr (bei entlaufenen Tieren, Diebstählen).

Siehe auch

Neu und aktuell

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