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Verlassenschaftsabhandlung

Nach jedem Todesfall leitet das Standesamt ein Verlassenschaftsverfahren ein und bestellt für die zuständige Behörde (Bezirksgericht) einen Notar als Gerichtskommissär. In weiterer Folge lädt der Notar die Hinterbliebenen zur Todesfallaufnahme. Zu dieser Verhandlung sind wichtige Unterlagen mitzubringen. Alle persönliche Daten der nächsten Verwandten (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel usw.). Weiters benötigen Sie eine Abschrift aus dem Sterbebuch und alle persönliche Dokumente des Verstorbenen. Besonders wichtig: das Testament bzw. – falls es mehrere Dokumente dieser Art gibt – die Testamente des / der Verstorbenen. Darüber hinaus benötigen Sie etwaige Vormundschaftsdekrete bzw. Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter. Um die finanziellen Fragen abzuklären, benötigt Ihr Notar / Ihre Notarin die letzten Pensionsabschnitte des Verstorbenen, eine kurze Vermögensaufstellung des Nachlasses sowie eine Aufstellung inklusive Belegen über die Schulden und die Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalls und des Begräbnisses. Diese Ausgaben werden dann vom Nachlassvermögen abgezogen.

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