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Geschäftsgründung / Unternehmensgründung

In der gesamten Europäische Union steht es den Menschen frei, als selbständiger Unternehmer tätig zu werden (Ausnahme: Übergangsregelungen für die Staaten der EU-Erweiterung in speziellen Berufssparten). Ob für die Ausübung der Geschäftsidee Ausbildung, Praxiszeit und/oder Konzessionen notwendig sind, ist von Beruf zu Beruf und von Land zu Land verschieden.

Geschäftsgründung / Unternehmensgründung
Foto © Andreas Hollinek

In Österreich wird in und in unterschieden. Beide Arten müssen bei der Gewerbebehörde angemeldet werden. Nach der Gewerbeanmeldung melden sich die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und die Österreichische Wirtschaftskammer. Beide Zugehörigkeiten sind verpflichtend und mit Beiträgen verbunden. Als Gegenleistung erhält man von der Sozialversicherung Geldleistungen oder Sachleistungen im Krankheitsfall und später einmal eine Pension, von der Kammer Informationsmaterial, Zugang zu Service-Einrichtungen und Kammerfunktionäre, die in der einen oder anderen Angelegenheit vielleicht eine Hilfe sein können.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Selbständiger

  • beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragen;
  • bestimmte Regeln bei den Einnahmen (Kassa, Kassabuch, Rechnungslegung usw.) und Ausgaben (prinzpielle Absetzbarkeit, Dauer der Abschreibungen usw.) befolgen;
  • eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen bzw. ab einer bestimmten Gewinnhöhe oder Umsatzgröße dem Finanzamt eine Bilanz vorlegen;
  • zu festgelegten Terminen diverse Steuererklärungen abgegeben (zumindest eine Einkommensteuer, eine Umsatzsteuer und eine Kommunalsteuererklärung);
  • pünktlich Abgaben, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einzahlen.

Weiters ist zu beachten

  • Hat man mit Verpackungen zu tun, muss man sich bei der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) melden, die Spielregeln studieren und gegebenenfalls Entsorgungsbeiträge zahlen.
  • Führt man am Computer eine Datenbank, die mehr als die "üblichen" Kundendaten wie Name, Titel, Anschrift und ähnliche "harmlose" Angaben enthält, muss man sich beim Datenverarbeitungsregister registrieren lassen und eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, die den Umgang mit diesen Daten regelt. Man erhält eine DVR-Nummer.
  • Hat man Angestellte, muss man diese auf alle möglichen Gefahren hinweisen bzw. ab einer gewissen Beschäftigtenzahl eine Arbeitsplatzevaluierung veranlassen.
  • Spielt Hygiene eine Rolle (Behandlungen, Speisen, Getränke usw.), müssen diverse Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen eingehalten und Kontrollen zugelassen werden.

Siehe auch

Neu und aktuell

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