In der gesamten Europäische Union steht es den Menschen frei, als selbständiger Unternehmer tätig zu werden (Ausnahme: Übergangsregelungen für die Staaten der EU-Erweiterung in speziellen Berufssparten). Ob für die Ausübung der Geschäftsidee Ausbildung, Praxiszeit und/oder Konzessionen notwendig sind, ist von Beruf zu Beruf und von Land zu Land verschieden.
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In Österreich wird in freie Gewerbe und in reglementierte Gewerbe unterschieden. Beide Arten müssen bei der Gewerbebehörde angemeldet werden. Nach der Gewerbeanmeldung melden sich die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und die Österreichische Wirtschaftskammer. Beide Zugehörigkeiten sind verpflichtend und mit Beiträgen verbunden. Als Gegenleistung erhält man von der Sozialversicherung Geldleistungen oder Sachleistungen im Krankheitsfall und später einmal eine Pension, von der Kammer Informationsmaterial, Zugang zu Service-Einrichtungen und Kammerfunktionäre, die in der einen oder anderen Angelegenheit vielleicht eine Hilfe sein können.
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