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Kündigungsschutz für Ältere

Ab Juli 2017 haben in Österreich neueingestellte ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahren keinen erhöhten Kündigungsschutz mehr. Im Zusammenwirken mit Vorteilen für ArbeitgeberInnen, die 50plus-MitarbeiterInnen einstellen, soll dadurch eine Verbesserung der 50plus-Arbeitsmarkt-Situation erreicht werden, da ArbeitgeberInnen nun weniger die Sorge haben müssen, ältere MitarbeiterInnen "nicht mehr loszuwerden".

Für alle anderen ArbeitnehmerInnen gelten die bisherigen Bestimmungen zum Kündigungsschutz. Maßgebende Gesetze dafür sind das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), in dem etwaige Sozialwidrigkeiten für Kündigungen geregelt sind. Zu diesen Sozialwidrigkeiten zählen eine "langjährige Dienstzeit" und ein "höheres Alter". Ob man vor Gericht "Recht bekommt", entscheidet in der Gerichtspraxis meist das Gutachten eines "berufskundlichen Sachverständigen".

Zuständig für die Schlichtung unterschiedlicher Sichtweisen ist in Wien das Arbeits- und Sozialgericht in der Althanstraße 39-45, 1090 Wien (Telefonnummer: 01/40127; Amtstag: Dienstag, von 8.00 bis 12.00 Uhr; Parteienverkehr Montag, Mittwoch bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr). In den anderen acht Bundesländer gibt es kein eigenes Sozial- und Arbeitsgericht.

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