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Haushaltsversicherung

Im Unterschied zu einer wird nicht der Baukörper, sondern der Inhalt (Einrichtung, Kleidung, Schmuck, Bargeld, lebensmittel usw.) in den Wohnräumlichkeiten (sowie der "Kellerkram" im Keller oder auf dem Dachboden) versichert. Die Richtige Versicherungssumme orientiert sich am Neuwert des Wohnungsinhaltes oder bei moderneren Versicherungspolizzen an der Wohnnutzfläche der Wohnung in Quadratmeter. Fehlerhafte Angaben im Bereich von bis zu 10 Prozent sind meist im Bereich der vereinbarten Toleranzgrenze. Bei guten Versicherungen ist vereinbart, dass auf den Einwand der Unterversicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme (Höchsthaftungssumme) verzichtet wird. Eine Haushaltsversicherung bietet allgemein Schutz vor dem finanziellen Folgen von folgenden Ereignissen:

Feuer

  • Schäden durch Brand
  • Schäden durch direkten und auch gegebenenfalls indirekten Blitzschlag
  • Explosion und Folgeschäden, wie z.B. Ruß- oder Löscharbeiten

Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung und (gegebenenfalls) Vandalismus

Voraussetzung für Versicherungszahlungen: Anzeige des Vorfalls bei der Polizei.

Leitungswasser

Leitungswasserschäden sind jene Schäden, die am Inventar durch austretendes Leitungswasser entstehen. Wenn Schäden auch an Malerei oder Tapeten auftreten und diese nicht durch eine bestehende Gebäudeleitungswasserversicherung versicht sind, übernimmt auch hier die Leitungswasserversicherung den Schaden.

Naturereignisse

  • Sturm
  • Hagel
  • Schneedruck
  • Felssturz
  • Steinschlag
  • Erdrutsch und teilweise auch Katastrophendeckung (meist eingeschränkte Versicherungssummen)
  • Folgeschäden aus diesen Ereignissen

Glasbruch

Sofern der Glasbruch in dem Vertrag als eingeschlossen gilt, sind sämtliche Flachgläser mitversichert, wobei hier darauf zu achten ist, ob es Einschränkungen in der Größe oder im Wert der Glasscheiben gibt. Gute Versicherungen haben eine "All-In"-Glasdeckung, wo es weder eine Einschränkungen der Größe noch nach dem Betrag gibt, auch sind Duschkabinen aus Kunststoff (kein Glas) in solchen Verträgen miteingeschlossen.

Privathaftpflicht

Fügen Sie oder mitversicherte Familienangehörige als Privatperson anderen einen Schaden zu (Fahrradunfall, Kollision beim Skifahren usw.) prüft die Versicherung die Ansprüche, wehrt ungerechtfertigte Forderungen rechtlich ab oder zahlt, falls die Haftung gerechtfertigt ist.

  • Achtung: Sollten Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, so ist acht zu geben, bis zu welchem Alter sie als mitversichert gelten (früher bis zum 19. Lebensjahr, jetzt teilweise bis zum 25. Lebensjahr – sofern sie keine eigene Wohnung bewohnen und an diesem Haushalt bei den Erziehungsberechtigten oder Eltern gemeldet sind).

Wichtig

Die Versicherung ist unverzüglich nach Eintreten des Schadenereignisses zu informieren. In jedem Fall empfehlenswert: Vor etwaigen Aufräumungsarbeiten Bilder von den Schäden anfertigen lassen. Tipp: Vor Vertragsabschluss etwaige Selbstbehalte, Ausnahmebestimmungen und Obergrenzen (bei Wertgegenständen, Schmuck, Bargeld und Antiquitäten) prüfen!

Auch ist darauf zu achten, dass in der Privathaftpflichtversicherung eine entsprechend hohe Versicherungssumme, als auch eine weltweite Deckung und nach Möglichkeit auch die Tätigkeitsschäden (für Beschädigung von geborgten Gegenständen, wie Fotoapparat, Handy usw.) als miteingeschlossen gelten.

Will man eine bestehende Haushaltsversicherung kündigen, muss man dies im Regelfall bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages tun (in der Polizze festgelegt). Bei allen längerjährigen Verträgen (z.B. Zehnjahresverträge), die nach dem 31. März 1994 geschlossen worden sind, gibt es in Österreich folgende konsumentenfreundliche Regelung: Solche Verträge können frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres danach jedes weitere Jahr mit einmonatiger Kündigungsfrist beendet werden.

Sollte der Versicherer für die Laufzeit einen sogenannten Dauerrabatt gewährt haben, hat er das Recht auf Rückzahlung des gewährten Dauerrabattes. Bei Versicherungswechsel wird meist teilweise oder bis zu einer Jahresprämie des neuen Vertrages die Dauerrabattrückforderung vom neuen Versicherer übernommen.

Siehe auch

Neu und aktuell

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