Als SozialberaterIn / LebensberaterIn bzw. gegebenenfalls als Coach können Sie – so Sie alle Voraussetzungen für die Gewerbeausübung erfüllen – beim Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft Ihr Gewerbe anmelden. Dies ist allerdings mit Gebühren verbunden. Sie müssen einen Standort für die Berufsausübung angeben. Dies kann auch ihre Privatadresse sein. Dabei ist es zweckmäßig, wenn Sie einen Raum zur Gänze als Praxisraum vorsehen und jeglich Dinge entfernen, die bei einer Finanzprüfung auf eine private Mischnutzung schließen lassen. Nur so kommen Sie in den Genuss von steuerlicher Absetzbarkeit für Kosten, die im Zusammenhang mit der Raumnutzung stehen. Auch müssen Sie wissen, dass Sie früher oder später mit Ihrer Tätigkeit Gewinn machen sollten. Anderfalls kann das Finanzamt Ihre Tätigkeit als "Liebhaberei" einstufen, und Sie müssen abgesetzte Beträge zurückerstatten.
Mit der Anmeldung werden sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer (Pflichtmitgliedschaft) und müssen in Folge Beiträge zahlen, auch für den Fall, dass Sie aus dieser Mitgliedschaft keinen oder nur einen geringen Nutzen ziehen. Die Meldung an die Wirtschaftskammer Österreichs (WKO) erfolgt durch die Gewerbebehörde, d.h. Sie müssen sich in dieser Sache um nichts kümmern und nur darauf warten, bis mit der Post der Erlagschein kommt. Politische Versuche, diese Pflichtmitgliedschaft abzuschaffen, scheiterten bislang. Aus der Pflichtmitgliedschaft können sich freilich auch Vorteile ergeben, z.B. die Nutzung des jährlich zugesandten Bildungsschecks.
Weiters sind Sie zu einer korrekten Buchführung, Buchhaltung und zur Rechnungslegung verpflichtet. Übersteigt Ihr Gewinn bzw. Ihr Umsatz nicht die vom Finanzamt festgelegten Obergrenzen, genügt eine einfache Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung. Auch die Rechnungslegung unterliegt einschlägigen Bestimmungen. Nach Ablauf eines Jahres müssen Sie Ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung schicken. Die funktioniert mittlerweile auch auf elektronischem Weg. An sich steht es Ihnen frei, all diese buchhalterischen Dinge selbst zu erledigen. Bei guter Auftragslage oder wenn die Dinge steuerrechtlich komplizierter sind, empfiehlt es sich, die Agenden einem Steuerberater / einer Steuerberaterin zu übertragen.
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