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Führerschein, Altersgrenzen in Europa

Keine Altersgrenzen für das Lenken von Fahrzeugen gibt es in Belgien, Bulgarien, Deutschland (aber mit Punktesystem), Estland (muss aber allgemein alle 10 Jahre verlängert werden), Frankreich (aber mit Punktesystem), Italien (Verlängerung allgemein alle 10 Jahre, ab 50 muss die Lenkerberechtigung jährlich abgestempel werden), Jugoslawien (Verlängerung allgemein alle 10 Jahre, ab 65 alle drei Jahre), Lettland, Litauen, Malta (allgemein jedoch nur ein, drei oder fünf Jahre Gültigkeit), Österreich, Polen, Rumänien (aber ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre, ab 45 alle drei Jahre), Russland (aber Erneuerung alle 10 Jahre), Schweden (aber Erneuerung alle 10 Jahre), Schweiz (aber ab 70 alle 2 Jahre ärztliche Untersuchung), Slowenien (aber allgemeine Erneurung alle 10 Jahre, ab 65 alle 3 Jahre + ärztliches Attest), Slowakische Republik, Spanien (aber allgemeine Erneuerung alle 1, 5 bzw. 10 Jahre), Tschechien, Türkei, Ungarn (aber regelmäßige ärztliche Untersuchung alle 2, 3 bzw. 5 Jahre), Zypern.

Begrenzt

In Klammern Altersgrenze + etwaige Verlängerungsmöglichkeiten und Auflagen: Dänemark (70 + kurze Verlängerung), Finnland (70 + 5), Griechenland (65 + 3), Großbritannien (70 + 3 + ärztliche Untersuchung + Punktesystem), 70 (+ ärztliche Untersuchung), Island, Kroatien (65 + Verlängerung), Luxemburg (50 + 10 + 10), die Niederlande (70), Norwegen (70 + jeweils 1 Jahr nach ärztlichem Attest), Portugal (65 + 5 + jeweils 2 Jahre nach ärztlichem Attest).

Gültige Lenkerberechtigungen werden in allen europäischen Ländern akzeptiert, auch wenn Alter oder Voraussetzungen nicht den jeweiligen nationalen Bestimmungen entsprechen (Beispiel: Sie dürfen mit einem gültigen österreichischen Führerschein auch mit 80 Jahren noch in den Niederlanden ein Auto lenken).

Siehe auch

Neu und aktuell

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