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Parkschaden / Alleinunfall
Einparkschaden / Ausparkschaden

Schäden, die Sie beim Lenken Ihres Fahrzeuges anrichten, ohne dass andere Personen am Unfallgeschehen beteiligt sind bzw. nach dem Unfall kontaktiert werden können, erfordern folgende Vorgehensweise: unverzügliche Meldung bei der Polizei. Eine oder mehr Stunden später bzw. am nächsten Tag gilt nicht als unverzüglich. Eine Visitenkartenhinterlegung beim geschädigten Auto reicht rechtlich gesehen nicht aus. Wenn Sie Glück haben, gilt bei einer solchen Vorgangsweise aber der Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter". Haben Sie an privatem oder öffentlichem Gut einen Sachschaden verursacht, besteht ebenfalls die sofortige Meldepflicht. Dies gilt auch für Schäden an Haustieren, Nutztieren oder Wild. Verletzen Sie diese Meldepflicht, begehen Sie den Tatbestand der Fahrerflucht und haben im Fall einer Anzeige bzw. Verurteilung mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen.

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