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Pension, DurchrechnungszeitraumDie Höhe der zu erwartenden Pension hängt sehr stark mit dem sogenannten Durchrechnungszeitraum zusammen. Jede Erhöhung des Durchrechnungszeitraums hat eine Minderung der Pensionshöhe zur Folge. Die Verluste sind auf das alte Berechnungsmodell gedeckelt (Rechtslage zum Stichtag 31.12.2003): bis zum Jahr 2007 auf minus 3,5 Prozent, bis 2015 auf minus 7 Prozent, bis 2028 auf minus 10 Prozent. Danach gibt es keine Deckelung mehr. In der Praxis bedeutet dies, dass die Pensionsversorgungslücke noch größer wird und eine Pensionszusatzversicherung zur Sicherung des persönlichen Lebensstandards notwendig ist. |
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