Immer öfter kommt es vor, dass die Krankenkasse den Ersatz bzw. Teilersatz von bestimmten medizinischen Leistungen nicht abdecken möchte. Auch die freie Arztwahl und die Entscheidungsbefugnis des Arztes über das zu verabreichende Medikament und/oder die Therapiemethode erfährt immer öfter Einschränkungen. Der Patienten ist ein den meisten Fällen machtlos, ein Einspruch oder gar eine Klage gegen die Krankenkasse ist für Private kaum finanziell durchzustehen. Einziger Ausweg aus dieser Situation ist eine private Zusatzversicherung, die diese Bereiche ausdrücklich in die Leistungspflicht inkludiert. Varianten dafür gibt es mehrere; die attraktivsten Versicherungsverträge inkludieren:
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