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Sozialhilfe

Österreichische Staatsbürger, die kein Einkommen und keine Sozialversicherung beziehen, kein Vermögen haben, keinen Unterhalt von unterhaltspflichtigen Personen erhalten (wie z.B. durch den Lebensgefährten bzw. die Lebensgefährtin oder durch den Ehepartner) haben gesetzlichen Anspruch auf (zeitlich unbegrenzte) Sozialhilfe (inklusive Pflegegeld und Krankenhilfe). Die Beträge werden 14mal jährlich ausbezahlt. Einzelheiten sowie Ersatz(zahlungs-)pflichten durch Kinder, andere Angehörige und/oder Erben sind bundesländerweise unterschiedlich geregelt (siehe "Sozialhilfegesetz (SHG)" des jeweiligen Bundeslandes). Antragsformulare für Sozialhilfe und Informationen darüber erhalten Sie auf den Sozialreferaten Ihres Wohnortes und/oder bei Rechtsberatungsstellen.

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