Verstirbt der rechtmäßige Inhaber einer Internet Domäne / Domain, wären die Erben prinzipiell berechtigt, diese zu erben. Damit dies geschehen kann, benötigt die für die Domain-Endung zuständige Registrierungs- bzw. Verwaltungsstelle (für *.at Domänen ist dies www.nic.at) einen Einantwortungsbeschluss und eine Kopie der Sterburkunde.
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Die Sterburkunde bekommt man vom Amt, den Einantwortungsbeschluss (also jenes Dokument, das man nach dem Ende eines Verlassenschaftsverfahrens als Bestätigung bekommt und in dem aufgelistet wird, wer nun was zu welchem Anteil erbt) vom Notar / von der Notarin, die mit den Erbschaftsangelegenheiten betraut wurde.
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