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Versicherungsschutz in der Freizeit

Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Mitarbeiter eine Unfallversicherung abzuschließen. Es ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, dass in diesem Versicherungsschutz auch Unfälle inkludiert sind, die während der Freizeit auftreten. Auch die im Rahmen einer Pflichtversicherung abgeschlossene Krankenversicherung kann sich gegebenenfalls Zahlungsverpflichtungen entziehen. Die angeschlagene Finanzlage der Krankenkassen verstärken den Trend, Freizeit und Erwerbsleben fein säuberlich zu trennen.

Nicht oder wenig abgesichert sind auch Personengruppen wie z.B. Hausfrauen, nichtschulpflichtige Kinder oder auch Kindergartenkinder. Für Schüler und Studenten ist der Schutz ebenfalls nicht ausreichend. Was bleibt, ist der Abschluss einer bzw. einer . Damit kann man "rund um die Uhr" mit finanziellem Ausgleich bzw. finanzieller Hilfestellung rechnen bei: dauernder Invalidität, Verdienstausfall, Zukunftsgefährdung der Kinder und zusätzlichen, unerwarteten Kosten. Bei Unfalltod erhalten die im Versicherungsvertrag genannten Personen (meist die nächsten Angehörigen) die vereinbarte Unterstützung.

Kontrollieren Sie beim Abschluss einer Unfallversicherung, ob der Versicherungsvetrag bei der Abdeckung folgende Bereiche inkludiert: Leistungserbrindung ab dem kleinsten unfallbedingten Invaliditätsgrad (0,1 Prozent); Leistungserbringung in welchem Prozentsatz der Basissumme (zum Beispiel 400 Prozent der Basissumme); Auszahlung einer zusätzlichen, monatlichen Unfallrente mit Wertsicherungsgarantie; Taggeld bei unfallbadingter Arbeitsunfähigkeit; Spitalgeld bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten; Abdeckung von Heil- und Bergungskosten, kosmetischen Operationen, Kosten, die im Ausland entstehen (Europa-Deckung / Welt-Deckung?); sofortige Auszahlung im Todesfall (und nicht erst, wenn alle Umstände im Zusammenhang mit dem Unfall abgeklärt sind!); Reise- und Rückholkosten bzw. damit zusammenhängende Assistenzleistungen; etwaige Zusatzleistungen.

Immer gut im Zusammenhang von Versicherungsabschlüssen: Sehen Sie sich alle Ausnahmebestimmungen und Umstiegsklauseln an – auch hier gibt es berücksichtigungswürdige Unterschiede bei den verschiedenen Versicherungsunternehmen.

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