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Listenhunde

Sogenannte Listenhunde (früher in den Medien auch als bezeichnet) sind Hunde, für die es im Stadtgebiet von Wien ab 19. Februar 2019 strengere Vorschriften gibt. Ist das Welpen 6 Monate alt, muss man mit ihm einen Hundehalterkurse besuchen und mittels bestandener Prüfung einen sogenannten Hundeführerschein erwerben. Hundebesitzer dürfen diese Hunde nur dann im öffentlichen Raum ausführen, wenn ihre Tiere einen Maulkorb tragen und angeleint sind.

Weiters darf jene Person, die mit dem Hund im öffentlichen Raum unterwegs ist, nicht unzulässig alkoholisiert sein. Als Grenzwert für den Grad einer unzulässigen Alkoholisierung gilt 0,5 Promille Alkohol im Blut oder höher. Die Bestimmungen zur Überprüfung des Alkoholgehaltes im Blut richten sich nach jenen zur Überprüfung von FahrzeuglenkerInnen.

Listenhunde

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Español
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

Siehe auch

Neu und aktuell

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