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Alter Vorsorge / Altersvorsorge

Unfall, Krankheit oder Begleiterscheinungen des Alterns können dazu führen, dass wichtige Entscheidungen zeitweise oder dauerhaft nicht mehr selbst getroffen werden können. Nicht alle Fragen, die hier zum Vorschein kommen, sind bis ins Letzte gesetzlich geregelt. Vieles, etwa die Vertretung durch eigene Vertrauenspersonen, den Umfang medizinischer Behandlungen im Sterbeprozess oder die Gestaltung des eigenen Begräbnisses, kann man aber im Voraus festlegen. Praktische Hilfestellung zu Fragen der Vorsorgevollmacht, Organspende, Patientenverfügung, Verlassenschaft oder Sachwalterschaft bietet nun das vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erstmals herausgegebene KONSUMENT-Vorsorgebuch "Alles geregelt".

Schritt für Schritt zeigt das Buch in verständlichen Worten auf, worauf Ratsuchende je nach Lebenssituation achten sollten und wo sie bei Bedarf professionelle Unterstützung finden. Das Buch enthält auch eine Formularsammlung, die zur Erstellung einer persönlichen Vorsorgemappe genutzt werden kann. Eine kostenlose Leseprobe des Buches gibt es unter http://konsument.at/allesgeregelt.

Orientierungshilfe

Die Frage, welche Vorsorgemaßnahmen für welche Lebenssituation und für wen sinnvoll sind, wird zu Beginn des Buches gestellt. Die Antworten können je nachdem variieren, ob man alleine, in einer Partnerschaft, in einer Ehe, mit oder ohne Kind lebt. Einige grundsätzliche Punkte nachfolgend im Überblick:

  • Vorsorgevollmacht: Diese ist grundsätzlich sehr empfehlenswert, da sich auch Lebensgefährten und Ehepaare nicht automatisch gegenseitig vertreten. Bei Alleinstehenden bzw. Alleinerziehenden ist diese aber umso wichtiger, da sonst ein fremder Sachwalter eingesetzt wird. Eine Vorsorgevollmacht setzt aber immer voraus, dass sie eine "Vertrauensperson" benennen können.
  • Patientenverfügung: Diese ist für alle Lebensszenarien sinnvoll, wenn bestimmte Behandlungen und Verlängerungen des Sterbevorganges abgelehnt werden.
  • Sachwalterverfügung: Gleich in welchem Lebensszenarium man sich befindet: Diese ist sinnvoll, wenn man durch eine bestimmte Person vertreten sein will und keine Vorsorgevollmacht hat bzw. die Vorsorgevollmacht nicht weitgehend genug ist. Voraussetzung ist bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden aber, dass sie auf eine „Vertrauensperson" verweisen können.
  • Vertretungsbefugnis für nächste Angehörige: Ein Widerspruch gegen die gesetzliche Vertretungsbefugnis für nächste Angehörige ist dann sinnvoll, wenn die Vertretung durch einzelne oder alle Familienangehörige abgelehnt wird.
  • : Hier gibt es je nach Lebenssituation unterschiedlichen Spielraum. Bei Alleinerziehenden ist ein Testament besonders sinnvoll, wenn man möchte, dass neben den Kindern auch andere Personen etwas erhalten. Bei kinderlosen verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Partnerschaften wiederum dann, wenn auch andere Personen als der/die Partner/in bedacht werden sollen. Bei Lebensgefährten ohne Kinder gilt: Sie erben ohne Testament nur, wenn keine Blutsverwandten existieren. Bei Alleinstehenden ist dagegen ein Testament sinnvoll, wenn nicht alles an die Blutsverwandten oder an den Staat gehen soll.
  • Organspende: In Österreich gilt die Regel, dass jeder Mensch ein Organspender ist und nicht gesondert einen Organspenderausweis beantragen muss, wie das etwa in Deutschland der Fall ist. Wer kein Organspender sein möchte, muss ausdrücklich seinen Widerspruch bekanntgeben.

Bestellmöglichkeit von "Alles geregelt – Das Konsument-Vorsorgebuch" (Autor: Manfred Lappe; 168 Seiten) z.B. bei Amazon:

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