Kommt ein Mensch oder etwas in seinem Besitz stehende zu Schaden, stellt sich sehr oft die Frage, wer für den Schaden haftet. Drei typische Praxisfälle werden beschrieben. Ein Hausbesitzer muss für den Schaden zahlen, den eine herab fallende Dachlawine angerichtet hat, oder dafür, dass ein Fußgänger auf einem eisglatten Gehsteig ausrutscht und sich verletzt (dazu siehe auch Stichwort Schneeräumung, Gehsteige / Schneeschaufeln). Ein Hundebesitzer wird dafür zur Verantwortung gezogen, dass sein Vierbeiner einen Passanten gebissen hat. Verschulden im Zusammenhang mit einem Autounfall.
Auf öffentlichen Flächen haftet die Gemeinde, das Land oder der Bund; bei Gerätschaften der Hersteller; bei neu errichteten Bauwerken viele Jahre lang der Architekt bzw. der Baumeister. Bei medizinischen Behandlungen der Arzt (siehe auch Stichwörter Patientenrechte und Patientenanwälte). Die Liste lässt sich lange fortsetzen, das Grundprinzip ist klar: Der, dem etwas gehört, etwas in den Handel bringt, jemanden befördert, Verkehrsflächen zur Verfügung stellt, behandelt, trägt Verantwort für allfällige negative Folgen.
Ob wirklich eine Schuld vorliegt bzw. ein Versäumnis den Schaden begründet, müssen nicht selten Gerichte entscheiden. Tausende von bereits gefällten Urteilen helfen den Richtern, gerecht zu urteilen. Unterschieden dabei wird einerseits die finanzielle Komponente der Angelegenheit, andererseits aber auch die strafrechtliche. Das heißt, dass es im Zusammenhang mit dem Vorfall auch zu einem gerichtlichen Schuldspruch, Vorstrafe oder Strafe kommen kann.
Ist man selbst zur Leistung von Schadensansprüchen verpflichtet, kann das eine recht teure Angelegenheit werden, vor allem dann, wenn Schäden entstehen, die dem Opfer ein Leben lang Nachteile bringen. Hier ein Risiko einzugehen, kann leicht den finanziellen Ruin bedeuten. Aus diesem Grund werden z.B. Autofahrer verpflichtet, eine Autohaftpflichtversicherung abzuschließen.
Im privaten Bereich schließt in der Regel die Haushaltsversicherung eine Haftpflichtversicherung ein. Haushaltsversicherungen gibt es in mannigfaltigen Varianten. Wer eine abschließt, sollte eine Variante nehmen, die optimal auf das eigene Umfeld abgestimmt ist. Dabei ist zu bedenken, dass sich im Laufe eines Lebens die Voraussetzungen ändern, z.B. wenn keine Kinder mehr im Haushalt wohnen, wenn man ein Tier anschafft, ein Haus kauft usw. Auch das Alter bringt ein geändertes Gefahrenpotenzial mit sich (z.B. Feuer, weil man vergessen hat, die Herdplatte abzudrehen oder die Kerzen am Adventkranz zu löschen). Jedenfalls sollte man dies von Zeit zu Zeit überdenken und gegebenenfalls mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, um ein diesbezügliches Beratungsgespräch zu führen.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsberater genau erklären, welche Vorkommnisse die Versicherung zur Auszahlung verpflichten bzw. welche Situationen nicht abgedeckt sind.
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