Hauseigentümer, die einen öffentlichen Gehsteig oder Gehweg vor dem Haus bzw. dem dazugehörigen Grundstück haben, sind verpflichtet, von 6.00 bis 22.00 Uhr einen 1 Meter breiten Weg freizuschaufeln und mit Streusand oder Streukiesel für weitgehende Rutschsicherheit zu sorgen. Wer selbst dieser Pflicht nicht nachkommen kann, tut gut daran, eine Schneeräumungsfirma mit den Arbeiten zu beauftragen. Wer nämlich die Schneeräumungspflichten verletzt, muss gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung mit einer Geldstrafe rechnen.
Kommt ein Fußgänger zu Schaden, weil der Hauseigentümer seiner Pflicht in fahrlässiger Weise nicht nachgekommen ist, hat er ein prinzipielles Recht auf Schadenersatz und gegebenenfalls auf die Zahlung von Schmerzengeld.
Schneeschaufeln kann im Alter mit einem nicht zu unterschätzenden Gesundheitsrisiko verbunden sein, vor allem dann, wenn man wenig Sport und/oder Gymnastik betreibt. Um Hexenschuss, Rückenschmerzen und Muskelkater zu vermeiden, sollten Sie beim Schneeschaufeln folgende Ratschläge beherzigen:
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