Aufgrund der hohen Inflationsrate und den gestiegenen Preisen hat das Sozialministerium in Österreich jüngst eine Erhöhung der Pensionen für 2023 beschlossen. Seit Kurzem stehen die Pensionserhöhungen fest, sodass Sie maximal 328,86 Euro mehr im Monat erhalten. Senioren mit geringem Einkommen profitieren außerdem von einer einmaligen Direktzahlung in Höhe von bis zu 500,- Euro. Wir stellen die genauen Stufen für die Beträge vor und sagen Ihnen, wie Sie schnell Ihre individuelle Pensionserhöhung für 2023 ermitteln können.
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Ausschlaggebend für die Pensionserhöhung 2023 ist die hohe Inflation in Österreich und weltweit. Arbeitnehmer drohen bei ausbleibenden Lohnerhöhungen in vielen österreichischen Branchen mit Streiks und auch die Pensionen müssen steigen. Würde die Regierung die Zahlungen an Pensionäre nicht anpassen, wären Senioren von einem hohen Kaufkraftverlust betroffen. Besonders ältere Menschen am Existenzminimum können die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise ohne eine Erhöhung nicht abfedern.
Für Kritik (siehe https://burgenland.orf.at/stories/3176555/) sorgt bei SPÖ-Pensionistenverbandspräsident Helmut Bieler jedoch der Richtwert von 5,8 Prozent, der für die Pensionserhöhung angesetzt wurde. Dieser wurde aus der Teuerungsrate von August 2021 bis Juli 2022 errechnet. In der Realität fällt die Inflationsrate laut Bieler allerdings höher aus, zumal die Pensionserhöhungen nicht rückwirkend gelten. Für die vergangenen Monate mussten Senioren die höheren Preise mit den bisher geltenden Pensionen bezahlen.
Anfang Dezember verkündete das Sozialministerium die Anpassung der österreichischen Pensionen für 2023. Aufgrund der hohen Inflation hat die Regierung eine Pensionserhöhung (siehe www.sozialministerium.at) von 5,8 Prozent als Richtwert ermittelt, doch gibt es Unterschiede, die sich nach der Höhe der jeweiligen Pension richten. Wenn Sie maximal ein Gesamtpensionseinkommen von 5.670 Euro brutto monatlich erhalten, wird die Pensionssumme für 2023 um 5,8 Prozent erhöht. Dadurch sollen vor allem Senioren mit niedrigen und mittleren Pensionen von den hohen Preissteigerungsraten entlastet werden.
Weniger stark profitieren Sie bei einer hohen Pension, die mehr als 5.670 Euro im Monat beträgt. In diesem Fall erhalten Sie keine prozentuale Erhöhung, sondern müssen mit einem Fixbetrag von 328,86 Euro auskommen. Die feste Erhöhung von 328,86 Euro bleibt über 5.670 Euro unabhängig von der tatsächlichen Pension gleich. Je nach Höhe der Pension können sich dadurch deutlich geringere prozentuale Erhöhungen ergeben, die den Kaufkraftverlust nicht ausgleichen.
Pensionäre erhalten für 2023 nicht nur eine Erhöhung von 5,8 Prozent bzw. 328,86 Euro monatlich, sondern können ebenfalls in vielen Fällen eine einmalige Direktzahlung beanspruchen. Dadurch soll der finanzielle Druck durch hohe Energie- oder Lebensmittelpreise weiter verringert werden. Wie hoch die Direktauszahlung ausfällt, hängt wie bei der Pensionserhöhung von der Höhe des Pensionseinkommens ab.
Bei einer Pension von maximal 1.666,66 Euro im Monat wird eine Einmalzahlung in Höhe von 30 Prozent der Pension geleistet, die bis zu 500 Euro erreichen kann. Im Bereich über 1.666,66 Euro bis zu einer Pension von 2.000 Euro Pension monatlich erhalten Sie pauschal 500 Euro. Liegt Ihre Pension bei 2.000 bis 2.500 Euro, fällt die Summe für die Direktzahlung linear von 500 Euro bis auf 0 Euro. Haben Sie Anspruch auf eine Pension von mehr als 2.500 Euro im Monat, wird keine Direktzahlung an Sie geleistet. In diesem Fall profitieren Sie lediglich von der Pensionserhöhung.
Von der Erhöhung für 2023 profitieren Senioren, die einen Anspruch auf Pensionsleistungen besitzen. Für 2021 betrifft dies in Österreich fast 2,5 Millionen Menschen (siehe www.statistik.at), die Leistungen aus der Pensionsversicherung beziehen. Mit einer Durchschnittspension von 1.462 Euro, die bei Arbeitern oder Frauen noch deutlich niedriger liegt, kommen die Pensionserhöhungen und Direktzahlungen einer Vielzahl von österreichischen Pensionären zugute. Die niedrigen Pensionssummen zeigen aber auch, dass die Kritik am Richtwert von 5,8 Prozent statt der höheren Inflationsrate nicht unbegründet ist. Bei den Mindestpensionenist es kaum möglich, Rücklagen im Budget für höhere Energie- und Lebensmittelpreise einzuplanen.
Die höheren Pensionsleistungen können Sie mittels der oben erwähnten Prozentwerte bzw. festen Zahlungen selbst ausrechnen, indem Sie einen Blick auf die Ihnen zustehenden Pensionsleistungen werfen. Bei einem Gesamtpensionseinkommen von maximal 5.670 Euro brutto multiplizieren Sie den Brutto-Betrag mit 5,8 Prozent, um den Betrag für die Pensionserhöhung zu erhalten. Liegt der Betrag über 5.670 Euro, wird pauschal eine Erhöhung von 328,86 Euro an Sie ausgezahlt. Diese Beträge gelten für das gesamte Jahr 2023.
Eine sehr gute Übersicht bietet die Tabelle von Finanzrechner.at für die Pensionsanpassung. Dort sind die verschiedenen Stufen mit den absoluten Beträgen sowie der Erhöhung in Prozent von der Mindestpension bis hin zu 6.000 Euro aufgelistet. Zusätzlich sehen Sie in einer Spalte sofort die Direktauszahlung, die Sie in Ihrer Pensionsstufe für 2023 erhalten. Beachten Sie, dass in der Tabelle die Brutto-Pensionen genannt werden.
Ein Verlangsamen der Inflation ist in Österreich aktuell kaum in Sicht und für November sank die Teuerungsrate nur um 0,4 Prozent auf 10,6 Prozent. Laut Statistik-Austria-Chef Tobias Thomas ist der Höhepunkt der Inflationsrate allerdings überschritten. So rechnet er damit, dass die Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) mit leichter Verzögerung Wirkung zeigen und die Preissteigerungsrate weiter senken. Eine Rückkehr auf ähnliche Werte wie vor der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg ist in der nahen Zukunft jedoch nicht absehbar.
Für die Berechnung der Pensionserhöhung 2024 wird der Zeitraum von August 2022 bis Juli 2023 entscheidend sein. Auch bei einem Absinken der künftigen Teuerungsrate ist mit einer erneuten Pensionserhöhung zu rechnen. Wie hoch diese ausfällt, wird vom österreichischen Sozialministerium voraussichtlich im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2023 verkündet. Ob die Einmalzahlung für Senioren mit geringeren Pensionen 2024 beibehalten wird, ist noch unklar.
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