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Höchstpension / Höchstbemessungsgrundlage

Bei einer Bemessung aus den besten 33 Jahren beträgt die Höchstbemessungsgrundlage für die in Österreich derzeit 4.563,39 Euro (Wert für das Jahr 2021). Die monatlich Höchstbeitragsgrundlage beträgt 5.550,- Euro. Die Steuersätze sind ident mit jenen der arbeitenden Bevölkerung. Die voraussichtliche Höhe der Einkommenssteuer erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater / Ihrer Steuerberaterin oder beim zuständigen Finanzamt. Weiters müssen österreichische Pensionistinnen und Pensionisten weiterhin einen leisten.

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