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Pension / Rente / Ruhestand

Die sich ändernden demographischen Verhältnisse zwingen die Gesellschaften, die Pensionsgesetzgebung zu verändern. Geschieht dies nicht, werden diese Systeme unfinanzierbar und kollabieren. Wer im Alter den Lebensstil seines aktiven Lebens weiter in vollem Ausmaß aufrechterhalten will, muss entweder länger arbeiten oder eine zusätzliche abschließen. Dabei sind Vorsorgevarianten zu bevorzugen, die nicht von den Schwankungen des Kapitalmarktes / Aktienmarktes abhängig sind. Siehe auch das Stichwort .

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Foto © Andreas Hollinek

  • Tipp: Stellen Sie Ihren Pensionsanstrag spätestens drei Monate vor jenem Termin, der Sie zum Eintreten in den Pensionsstand berechtigt. Es kann nämlich bis zu drei Monate dauern, bis Ihre Pensionsversicherungsanstalt ihren Antrag bearbeitet hat. Generell gilt, dass ein Antrag innerhalb eines Monats nach Erfüllung der Voraussetzungen zum Pensionsgenuss gestellt werden muss. Wird der Antrag später gestellt, erfolgt die Auszahlung erst mit dem nächsten Monatsersten. Mehr dazu siehe Stichwort .

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