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Altersteilzeit / Altersteilzeitgeld

Das Altersteilzeitgeld ist ein vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) angebotener Lohnausgleich für Arbeitnehmer über 58 bzw. Arbeitnehmerinnen über 53 Jahre. Auf diese Weise wird es älteren ArbeitnehmerInnen ermöglicht, die Arbeitszeit auf 40 bis 60 Prozent zu verringern, trotzdem aber 70 bis 80 Prozent des Einkommens sowie die ursprünglichen Ansprüche für die Pension und die Abfertigung zu erhalten. Die Altersteilzeit-Regelung soll ArbeitgeberInnen motivieren, Arbeitsplätze für ältere Menschen zu erhalten, anstatt diese aufzulassen bzw. jüngeren ArbeitnehmerInnen zu übertragen. Dabei werden die durch den Lohnausgleich anfallenden Bruttolohnkosten inklusive der Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pensions-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung einschließlich IE-Zuschlag) dem Arbeitgeber teilweise bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt. Die aktuellen Voraussetzungsbestimmungen zur Gewährung von Altersteilzeitgeld erfahren Sie bei den Geschäftsstellen des AMS und durch dieses Infoblatt des AMS zum Altersteilzeitgeld (PDF): www.ams.at.

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