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Pension, Durchrechnungszeitraum

Die Höhe der zu erwartenden hängt sehr stark mit dem sogenannten Durchrechnungszeitraum zusammen. Jede Erhöhung des Durchrechnungszeitraums hat eine Minderung der Pensionshöhe zur Folge. Im neuen Berechnungsmodell beträgt die Durchrechnung 28 Jahre. Das hat für viele zukünftiges PensionsbezieherInnen eine Minderung der zu erwartenden Pension zur Folge. Die überwiegende Anzahl der PensionistInnen wird leider damit rechnen müssen, dass der während der aktiven Zeit gewohnte Lebensstandard in der Pension nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Wer das will, muss (rechtzeitig!) eine private Pensionsvorsorge ansparen. Die Verluste sind auf das alte Berechnungsmodell gedeckelt (Rechtslage zum Stichtag 31.12.2003): bis 2015 auf minus 7 Prozent, bis 2028 auf minus 10 Prozent. Danach gibt es keine Deckelung mehr. In der Praxis bedeutet dies, dass die noch größer wird und eine zur Sicherung des persönlichen Lebensstandards notwendig ist.

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