Die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit und die Gleitpension wurden mittlerweile abgeschafft. Bis 2006 gibt es für Personen, die in zurückliegenden 15 Monaten für mindestens 52 Wochen arbeitslos waren, ein Übergangsgeld. Ab 1. Juli 2004 sind die Bestimmungen über die vor zeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer aufgehoben. Übergangsbestimmungen für bestimmte Jahrgänge bewirken, dass das von der Regierung beschlossene Gesetz schrittweise umgesetzt wird, und zwar bis zum Jahr 2017. Welche finanziellen Auswirkungen eine vorzeitige Alterspension in Ihrem konkreten Fall hätte, kann Ihnen Ihre Pensionsversicherungsanstalt ausrechnen.
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