Einen Pensionsanspruch in Österreich erwirbt im Regelfall, wer in einem festgelegten Rahmenzeitraum genug Versucherungsjahre und das entsprechende Pensionsantrittsalter erreicht hat. Ausbildungszeiten, Militärdienst, Zivildienst, Kindererziehungszeiten usw. werden gegebenenfalls angerechnet. Bei verschiedene Berufsgruppen bzw. in sozialen Sonderfällen kommen eigene Bestimmungen zum Tragen. Ein Leistungsanspruch zur Auszahlung einer Pension muss beantragt werden (sogenanntes Antragsprinzip).
Tipp: Stellen Sie Ihren Pensionsanstrag spätestens drei Monate vor jenem Termin, der Sie zum Eintreten in den Pensionsstand berechtigt. Es kann nämlich bis zu drei Monate dauern, bis Ihre Pensionsversicherungsanstalt ihren Antrag bearbeitet hat. Bleiben Sie untätig, gilt von Seiten der Versicherung folgende Regelung: Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Erfüllung der Voraussetzungen zum Pensionsgenuss gestellt werden. Wird der Antrag später gestellt, erfolgt die Auszahlung erst mit dem nächsten Monatsersten. Mehr dazu siehe Stichwort Pension / Rente / Ruhestand.
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