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Krankenversicherungsbeitrag Pension

Pensionisten und Pensionistinnen in Österreich müssen – so wie alle Menschen, die eine regelmäßiges Einkommen beziehen – weiterhin eine Einkommensteuer und einen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Beide Beträge werden ihnen von der Bruttpension automatisch abgezogen und nur die Nettopension ausbezahlt (14 x pro Jahr; Doppelzahlungen [sogenannte Pensionssonderzahlungen] gibt es für die Monate April und Oktober). Der Beitragssatz für die Krankenversicherung von Pensionistinnen und Pensionisten ist Schwankungen unterworfen.

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