Einer der Faktoren für einen Pensionsanspruch in Österreich ist die ausreichende Anzahl von Beitragszeiten. Erforderlich sind 15 Beitragsjahre (=180 Monate). Als Ersatzzeiten für Beitragsjahre gelten: sämtliche Monate mit Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzgeld; weiters Präsenzdienstzeiten. Mit maximal 48 Kalendermonaten werden angerechnet: Kindererziehungszeiten (Sonderregelung: Liegt eine neuerliche Geburt innerhalb dieser Frist, werden die Ersatzzeiten für das ältere Kind durch die neuerliche Geburt begrenzt). Für Schule und Ausbildung können Monate nachgekauft werden (abhängig vom Alter und der Art der Ausbildung). Sonderbestimmungen regeln Fälle von selbständiger Erwerbstätigkeit vor Einführung der gesetzlichen Pflichtversicherung.
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