Eine Erlebensversicherung ist eine Art Sparform. Die eingezahlten Beträge gelangen zu einem erlebten Stichtag samt Gewinnbeteilung zur Auszahlung. Bei vorzeitigem Tod erhalten die rechtmäßigen Erben bzw. Begünstigten die bis zum Ableben des Versicherten eingezahlten Prämien plus das bis dahin angesammelte Guthaben aus der Gewinnbeteiligung. Eine Ablebensversicherung wird den rechtmäßigen Erben bzw. Begünstigten auf den Todesfall des Versicherten ausbezahlt, ist also eine reine Risikoversicherung. Die früher als Altersvorsorge beliebte Kombination aus diesen beiden Versicherungsarten, die sogenannte Erlebensversicherung und Ablebensversicherung (eventuell mit anschließender Rentenoption, d.h. das Kapital wir nach Ablauf als monatliche Rente ausbezahlt), ist deshalb nicht mehr so empfehlenswert, da sie unter dem Strich oft ungünstiger kommt als separat abgeschlossene Erlebensversicherungen bzw. Ablebensversicherungen.
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