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Patientenrechte Österreich

In Österreich können sich Patienten im wesentlichen auf folgende Patientenrechte berufen: Das Recht informiert und gewissenhaft betreut zu werden zu werden (laut Ärztegesetz); vor einer Heilbehandlung bzw. vor operativen Eingriffen (auch "kleinen" operativen Eingriffen) gefragt zu werden, ob man damit einverstanden ist (Zustimmungserklärung laut Strafgesetzbuch und Krankenanstaltengesetz); das Recht auf menschliche Würde und Anerkennung der Mündigkeit (Staatsgrundgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch); dass die behandelnden Personen bzw. die Verwalter der Krankendaten anderen gegenüber verschwiegen bleiben /Datenschutzgesetz, Ärztegesetz); das Recht auf auf soziale Hilfeleistung (diverse Sozialhilfegesetze der Bundesländer); das Recht, medizinische Fehlleistungen anzuzeigen bzw. anzuklagen (laut Menschenrechtskonvention, Staatsgrundgesetz) und Körperverletzungen, Quälereien, Vernachlässigungen usw. anzuzeigen (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Menschenrechtskonvention, Ärztegesetz); das Recht auf Erste Hilfe (Strafgesetz, Ärztegesetz, Krankenanstaltengesetz); auf soziale Hilfestellung vor Entlassung aus dem Krankenhaus (Krankenanstaltengesetz) und auf Hilfe bzw. Rat durch / den und die (diverse Sozialhilfegesetze der Bundesländer).

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