Das über die Literatur und Medien transportierte Klischee von Detektiven, findet man im wirklichen Alltag nur selten. Berufsdetektive sind in erster Linie dem Gesetz verpflichtet, vertreten aber in aller Unabhängigkeit ausschließlich die Interessen ihrer Klienten. Für Detektive gelten besonderen Regelungen bezüglich der Verschwiegenheitspflicht. Vor Gericht haben sie den Status von neutralen Zeugen mit hoher Glaubwürdigkeit.
Die Ausübung des reglementierten Gewerbes der Berufsdetektive stützt sich hauptsächlich auf die Österreichische Gewerbeordnung 1994 in der derzeit geltenden Fassung. Die Gewerbeausübung setzt eine Ausbildung samt positivem Prüfungsabschluss, eine Berufspraxis mit einschlägigen Tätigkeiten und eine Bewilligung voraus (früher als "Konzession" bezeichnet).
Detektive versuchen, auf legale Weise Beweismittel zu beschaffen. Das hilft enorm, in einem juristischen Verfahren die eigenen Standpunkte zu stützen.
Kosten für die notwendige Beweismittelsicherung durch einen Berufsdetektiv können als Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden. Dabei gilt das Verursacherprinzip, d.h. jene Person, die rechtsgültig für schuldig befunden wurde, durch ihr Verhalten den Einsatz einer Detektei notwendig gemacht zu haben, kann gerichtlich gezwungen werden, für die entstandenen Detektivkosten aufzukommen.
Berufsdetektive sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und garantieren für die Zuverlässigkeit ihrer MitarbeiterInnen. Zum Leistungsspektrum einer Detektei gehören unter anderem:
© Texte und Fotos (außer anders angegeben) sowie Datenschutz: Andreas Hollinek 1996-2024; www.50plus.at. Inhalte ohne Gewähr. Enthält ggf. PR, Werbung + Cookies, die Werbepartner wie Google (www.google.com) zur Nutzeranalyse verwenden (E-Privacy Info). Seite mit SSL-Sicherheitszertifikat. Impressum.