Rechte und Pflichten, die sich durch Verehelichung oder die Gründung eines gemeinsamen Haushalts begründen, sind in der Praxis umfangreich und weitreichend. Dies trifft besonders dann zu, wenn der Partnerschaft ein Kind oder mehrere Kinder entspringen. Folge: Eine Auflösung der Gemeinschaft zieht in den meisten Fällen Streitigkeiten nach sich, die vor allem dann das Potenzial einer menschlichen Tragödie oder eines "Rosenkrieges" beinhalten, wenn die Partner seelisch und finanziell viel in die Beziehung "investiert" haben. Juristische unterschieden werden die einvernehmliche Sheidung und die strittige Scheidung.
Die Gesamtscheidungsrate beträgt in Österreich zwischen 40 und 50 Prozent. Dies betrifft zunehmend auch Partnerschaften, die bereits viele Jahre bestehen. Zu den besonderen Problematiken dieser Scheidungen gehören die Vermögensaufteilung, die Bewertung von Karriereverzicht und Leistungen im Zusammenhang mit der Kindererziehung und die Altersversorgung. Bezüglich der seelischen Belastung gilt die Faustregel: Je länger eine Ehe bis zur Trennung gedauert hat, umso schwieriger ist die Situation für jenen Partnerteil, der von den Aktionen des anderen "überrascht" worden ist.
So wie die einvernehmliche Scheidung, werden auch die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung sowie die strittige Scheidung vom Bezirksgericht abgehandelt. Im Regelfall ziehen beide Streitparteien für ein solches Scheidungsverfahren einen Rechtsanwalt hinzu. Die Art des Verfahrens ist ein Zivilprozess, was unter anderem bedeutet, dass die beiden Streitparteien ihre Anwaltskosten zunächst selbst tragen müssen. Erachtet der Richter eine der Streitparteien für alleinschuldig oder überwiegend schuldig an der Ehescheidung, kann er einen Kostenersatz oder teilweisen Kostenersatz der Anwaltskosten der nicht oder weniger schuldigen Partei verfügen.
Ehebruch und/oder Verweigerung der Fortpflanzung sind seit dem Eherechtsänderungsgesetz 1999 keine absoluten Scheidungsgründe mehr. Der Richter prüft im Anlassfall, ob Ehebruch oder Verweigerung der Fortpflanzung zur Zerrüttung der Ehe maßgeblich beigetragen haben.
Nicht immer ist gewährleistet, dass eine einvernehmliche Scheidung für beide Partner fair verläuft. Suchen Sie sich im Zweifelsfall einen erfahrenen Scheidungsanwalt oder einen auf Scheidungsfragen spezialisierten Mediator – die Weichenstellungen anlässlich der Scheidung können erhebliche Auswirkungen auf ihre weitere Lebensqualität haben.
Kommen Sie seelisch nicht gut mit der Situation zurecht, konsultieren Sie einen Lebensberater. Mehr dazu siehe Stichwort Coaching. Einsichten für Ihre Beziehungsproblematiken bzw. Antwort auf die Frage, warum Ihnen Ihr Partner "dies angetan" hat, können sogenante Familienaufstellungen geben.
Österreich zählt zu den wenigen Ländern Europas, in denen Ehebruch insofern bei Scheidungsprozessen relevant ist, da ein Urteilsspruch "schuldig geschieden" entscheidende Auswirkungen auf die Pensionsansprüche des betrogenen Partners und die Höhe der Unterhaltszahlungen hat. Dazu siehe auch die Stichwörter Detektei / Detektiv und Beweismittel, Beschaffung / Beweismittelbeschaffung.
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