Wenn es für eine Partnerschaft keine Hoffnung mehr gibt und sich der formale Rahmen einer Ehe für das weitere Leben der beiden Betroffenen als ungünstig erweist, besteht die Möglichkeit, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die juristische Regelung entspricht einem sogenannten Vergleich.
Ist dies alles gegeben, ist eine Scheidung weder aufwendig noch besonders teuer:
Das gesamte Verfahren kann ohne Anwälte erledigt werden. Für den Fall, dass deren Hilfe doch beansprucht wird, muss jeder Partner für sich die Anwaltskosten tragen.
Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht zu erreichen, bleiben noch die Varianten Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung bzw. strittige Scheidung.
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