Eine mehr als drei Jahre andauernde Trennung "von Tisch und Bett" gibt Ehepartnern das Recht, eine Scheidung zu begehren. Entscheidende Voraussetzungen dafür: beide Ehegatten müssen seit mehr als drei Jahren getrennt gelebt, keine sexuelle Beziehung mehr miteinander geführt und auch sonst kaum miteinander Kontakt gehabt haben. Der Antrag auf eine Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung erfolgt beim zuständigen Bezirksgericht. Der Richter / die Richterin prüft den Antrag, hört sich die Stellungnahmen der Parteien bzw. deren AnwältInnen an und fällt dann sein / ihr Urteil. In berechtigten Fällen wird dem dem Antrag stattgeben. Erscheint der Antrag ungerechtfertigt oder für den Fall, dass die Folgen der Scheidung einen der beiden Partner unzumutbar hart treffen würde (z.B. wegen bereits weit fortgeschrittenen Alters), kann der Richter / die Richterin den Antrag auch ablehnen. Für diesen Fall bleiben auch die Varianten einvernehmliche Scheidung bzw. strittige Scheidung.
© Texte und Fotos (außer anders angegeben) sowie Datenschutz: Andreas Hollinek 1996-2024; www.50plus.at. Inhalte ohne Gewähr. Enthält ggf. PR, Werbung + Cookies, die Werbepartner wie Google (www.google.com) zur Nutzeranalyse verwenden (E-Privacy Info). Seite mit SSL-Sicherheitszertifikat. Impressum.