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ESTA / Visum / Visa Waiver Program

Wer ohne Visum in die USA reisen will, muss vor der Abreise auf der ESTA Homepage das (kostenpflichtige) ESTA Formular ausfüllen und einen gültigen biometrischen Reisepass haben. Am besten ist, man tut dies gleich im Anschluss an die Flugticket-Buchung – jedenfalls aber bis spätestens drei Tage vor der Abreise. Ob man einen biometrischen Reisepass hat, erkennt man an einem rechteckigen Symbol, das am Reisepass aufgedruckt ist. Zur Online-Bezahlung der ESTA-Gebühr benötigt man eine gültige Kreditkarte.

Beim Ausfüllen ist es wichtig, dass die persönlichen Daten exakt mit jenen im Reisepass übereinstimmen. Dabei gibt es manchmal kleine Hürden. So steht in österreichischen Reisepässen beispielsweise ein "P" vor der Nummer des Reisepasses. Soll man nun das "P" mit in das Feld eintragen oder nicht? Und was ist mit dem Abstand zwischen dem "P" und der Nummer? Erlaub die Datenfeld-Engabe einen Buchstaben, kann mann das "P" voransetzen (mit oder ohne Abstand). Sieht das Eingabefeld nur eine Ziffer vor, muss man das "P" weglassen.

Bei der Angabe zur Wohnadresse in den USA wird man aufgefordert, alles genau anzugeben. Da man dies in der Praxis jedoch nicht so genau weiß, sollte es genügten, z.B. jenes Hotel anzugeben, in dem man am öftesten übernachtet. Wichtigste Angaben: die Stadt und die dazugehörige (fünfstellige) Postleitzahl ("ZIP Code") sowie der Bundesstaat. Zusatztipp: Diese Angaben sind überaus zweckdienlich, wenn man in den USA ein Navigationsgerät benutzt. Ohne richtige Postleitzahl kann die Sache kompliziert werden.

Wer kein genehmigtes ESTA-Formular hat, benötigt ein Visum. Fehlt auch das Visum, darf man den Flug in die USA gar nicht erst antreten. Beispiel: Wer von Wien über Frankfurt in die USA reist, wird bereits in Wien überprüft, ob das ESTA-Formular genehmigt wurde und ob ein biometrischer Reisepass vorhanden ist. Wurden hier Eingabefehler gemacht oder gibt es Computer-Probleme bei der Abfrage, bekommt man keinen Bording-Pass. Das kann überaus unangenehm sein und dazu führen, dass man den Flug versäumt. Die Kosten für einen Ausfall oder eine Verschiebung der Reise muss der Passagier selbst tragen – auch wenn die Schuld EDV-Problemen zugeordnet werden kann. Das Problem kann sich noch zusätzlich verschärfen, wenn z.B. in den frühen Morgenstunden noch keine Stellen offen haben, die zur Problemlösung beitragen könnten. Daher mein Tipp: rechtzeitig am Flughafen sein und immer einen kompletten Ausdruck des ESTA-Formulares bei sich haben.

Bei der Einreise in die USA kann es sein, dass man vom Beamten bzw. von der Beamtin nochmals Fragen gestellt bekommt. Dann ist es wichtig, dass die Antworten genau mit den Angaben im Formular übereinstimmen. Auch da ist es von großem Vorteil, wenn man den ESTA-Formul-Ausdruck bei der Hand hat. Zusatztipp: Das Anstellen am Schalter für die Einreise kann sehr lange dauern. Je nach Destination reichen die einzukalkulierenden Zeitspannen von 30 Minuten bis zu 2 Stunden – was für die Erreichbarkeit von Anschlussflügen von großer Bedeutung sein kann.

Das Verhalten gegenüber den Einreisebeamten sollte höflich und sachlich sein. Erzählen Sie keine unnötigen Details zu Ihrem Aufenthalt, sondern beantworten Sie ausschließlich konkret gestellte Fragen; am besten kurz und bündig. Aufbegehren oder Kritik kann zu Widerständen und Schikanen führen. Respekt, Höflichkeit und Freundlichkeit öffnen Ihnen auch hier die Schranken.

Visumpflicht bzw. Einreiseverbot

Keine ESTA-Genehmigung bekommen Personen, deren ESTA-Registrierung abgelehnt wurde sowie Personen, deren ESTA Reisegenehmigung vom U.S. Department of Homeland Security (DHS) widerrufen wurde und diesbezüglich per E-Mail eine Benachrichtigung erhielten. Ausgeschlossen sind auch Staatsbürger aller am Visumfreiheitsprogramm teilnehmender Staaten, welche auch Staatsbürger des Irans, Iraks, Sudans und von Syrien sind. Beginnend mit 21. Jänner 2016, wurde jenen Personen eine gültige ESTA-Reisegenehmigung entzogen, wenn frühere Angaben auf eine Doppelstaatsbürgerschaft mit einem der vier obenangeführten Ländern hinweisen.

Eine ESTA-Ablehnung bekommen auch Staatsbürger aller am Visumfreiheitsprogramm teilnehmender Staaten, die am oder nach dem 1. März 2011 in den Iran, Irak, Sudan, Syrien, Somalia, Yemen oder nach Lybien gereist sind. Im Gesetz verankert sind Ausnahmeregelungen für militärisches Personal oder hauptberufliche Regierungsvertreter der am Programm teilnehmenden Staaten, die im Rahmen ihrer beruflichen Funktionen in eines dieser Länder gereist sind.

Ausschlussgründe gibt es auch für Personen, die beabsichtigen, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten (bezahlt oder unbezahlt!). Dies betrifft auch eine Tätigkeit als Au Pair oder Praktikant. Weiters Personen, die länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten bleiben wollen; Personen, welche vorhaben, in den Vereinigten Staaten eine Schule oder Universität zu besuchen; Personen, denen innerhalb der letzten fünf Jahre die Einreise verweigert wurde oder die während dieses Zeitraumes aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen wurden; Personen, welche jemals wegen eines Vergehens oder Verbrechens (einschliesslich Drogenhandel) festgenommen oder verurteilt wurden; Personen, die an einer ernsten ansteckenden Krankheit leiden bzw. gelitten haben, ebenso wie jene, die Drogenmissbrauch betreiben / betrieben haben oder drogenabhängig sind bzw. waren; Personen, die unter der Herrschaft des nationalsozialistischen Regimes Deutschlands an der Verfolgung jedweder Person beteiligt waren; Personen, welche ein Mitglied oder Repräsentant einer terroristischen Organisation sind bzw. waren.

Siehe auch

Neu und aktuell

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