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Mediator / Mediation

Seit einigen Jahren gibt es auch in Österreich die Möglichkeit, Konflikte nicht vor einem Gericht auszutragen, sondern sie unter Leitung eines Mediators (gegebenenfalls auch unter Hinzuziehen eines Co-Mediators) einer Lösung zuzuführen, die für beide Konfliktpartner nicht nur annehmbar ist, sondern auch rechtsverbindlich (schriftliche Vereinbarung mit Vertragscharakter).

Seit 2003 gilt in Österreich das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtsachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz [ZivMediatG]). Dieses Gesetz regelt klar die Rahmenbedingungen, Qualifikationen, Ausbildungsstandards und Berufsbezeichnung der Personen welche sich Mediatorinnen und Mediatoren nennen dürfen. Darüber hinaus gibt es hohe Qualitätsstandards all jener Mediatoren und Mediatorinnen, die in der Liste des Justizministeriums "Geförderte Mediation" anbieten und den Titel "Eingetragener Mediator" bzw. "Eingetragene Mediatorin" führen dürfen.

Geförderte Mediation findet ausschließlich im Setting der Comediation statt, d.h. zwei MediatorInnen aus den Bereichen Recht und Psychologie bzw. psychosozialer Beratung begleiten die Medianden professionell durch deren Konflikt. Ständige Weiterbildungen, Supervision und Intervision sind Selbstverständlichkeiten für Eingetragene MediatorInnen und garantieren den Medianden (so heißen Klienten in der Mediation) höchste Standards und Kompetenz in der Arbeit. Absolute Verschwiegenheit, Allparteilichkeit, eine sichere und angenehme Atmosphäre laden zu Offenheit ein und geben den Rahmen für die Freiwilligkeit, die eine Voraussetzung für erfolgreiches Arbeiten ist.

Kosten einer Mediation

Die Kosten für nicht geförderte Scheidungsmediation belaufen sich für die Medianden auf 220,- Euro pro Stunde (Tarif für das Jahr 2018). Im Durchschnitt dauert eine Mediationssitzung 2 Stunden. Die Kosten für geförderte Scheidungsmediation richten sich nach der aktuellen Tariftabelle und berücksichtigen das gemeinsame Familieneinkommen und die Sorgepflichten für Kinder. Das bedeutet, dass Familien mit geringerem Einkommen mit Kindern eventuell auch Mediation komplett gefördert erhalten und somit gratis in Anspruch nehmen können. 12 Stunden können gefördert stattfinden (also 6 Sitzungen).

Da Mediation eine äußerst effiziente, lösungs- und zukunftsorientierte Methode zur Bewältigung von Konflikten und zur Entwicklung von Lösungen ist, reicht dieser Zeitraum in den meisten Fällen. Manchmal geht es aber auch schneller! Alle Eingetragenen Mediatoren übernehmen die Abwicklung der Fördermodalitäten (über die Berufsverbände) für ihre Medianten selbstverständlich gerne – lediglich ein ermittelter eventueller Selbstbehalt ist direkt an die Mediatoren zu bezahlen.

Vorteile dieser Art von außergerichtlicher Streitschlichtung

Mediation ist meist billiger als Gerichtsverfahren, da sich Honorare für Anwälte in der Regel nach dem Streitwert richten, während Mediatoren nur stundenweise verrechnen (klassischer Zeitaufwand vom Erstgespräch bis zur Vertragsunterzeichnung: 5 bis 12 Stunden – je nach Komplexität und Vielfalt der Streitthemen. Streitaustragung in wesentlich entspannterer Atmosphäre – die eigenen Nerven werden geschont, das Verhältnis Zum "Gegner" bleibt auf emotional bewältigbarem Niveau. Ein Rosenkrieg und eine (bisweilen von den Anwälten geschürte) Schlammschlacht werden vermieden.

Hauptanwendungsbereiche für Mediation

  • Erbstreitigkeiten
  • Familienstreitigkeiten
  • Nachbarschaftskonflikte
  • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
  • Streitigkeiten mit dem Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung

Hilfe

  • Österreichischer Bundesverband für MediatorInnen (ÖBM): www.oebm.at

Siehe auch

Neu und aktuell

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