www.50plus.at

Blogs 50plus Facebook Suche E-Privacy Info Menü

MENU

Überprüfung von Geschäftspartnern / Dienstnehmern

Erfahrene Unternehmen entwickeln im Laufe ihrer Geschäftstätigkeit ein gewisses Gespür, wem sie trauen können und wem nicht. Kunden, die zwar kaufen, aber dann nicht oder nur einen Teil bezahlen, Geschäftspartner, die einen über den Tisch ziehen, oder MitarbeiterInnen, die unter skrupelloser Ausnutzung der Sozialgesetzgebung bzw. durch ein bestimmtes Verhalten während der Arbeitszeit zur finanziellen Belastung werden, haben durchaus das Potenzial, ein Unternehmen in den Ruin zu treiben. Je kleiner eine Firma ist, umso fataler können die Auswirkungen sein.

Niemand will sich wirklich mit solchen unliebsamen Situationen herumschlagen, aber in einer Art von Notwehr kann es durchaus vorkommen, dass man mit Hilfe einer Beweismittel dafür erbringen muss, dass dem Unternehmen unter Ausnutzung des zwischenmenschlichen Vertrauensgrundsatzes Schaden zugefügt wurde. Mit Hilfe dieser Beweismittel kann man dann vor Gericht eine Wiedergutmachung des Schadens erreichen.

Tipp: Wer ein Unternehmen hat, das auch die Vorzüge des europäischen Binnenmarktes nutzen will und Geschäftspartner hat, die jenseits der Landesgrenzen agieren, sollte für den Fall des Falles eine Detektei wählen, die gute internationale Kontakte und Partnerschaften im betreffenden Land vorweisen kann.

Siehe auch

Neu und aktuell

© Texte und Fotos (außer anders angegeben) sowie Datenschutz: Andreas Hollinek 1996-2023; www.50plus.at. Inhalte ohne Gewähr. Enthält ggf. PR, Werbung + Cookies, die Werbepartner wie Google (www.google.com) zur Nutzeranalyse verwenden (E-Privacy Info). Seite mit SSL-Sicherheitszertifikat. Impressum.