Jeder Mensch kann infolge Krankheit, Unfall oder hohen Alters in die Situation kommen, nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zu sein. Rationales Handeln, persönliche Sicherheit und der Umgang mit Geld können in diesem Zustand so stark beeinträchtigt sein, dass es sinnvoll erscheint, eine Person des Vertrauens, d.h. einen persönlichen Sachwalter zu haben. Dies kann eine Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld sein oder ein vom zuständigen Gericht zu bestellender Sachwalter.
Weise ist es, schon vor Herrschaftsverlust über die eigenen Sinne einen Sachwalter zu bestimmen. Dies kann mittels Vorsorgevollmacht geschehen. Für gravierende Punkte in der Vorsorgevollmacht, wie z.B. Einwilligung in schwerwiegende medizinische Behandlungen oder dauerhafte Veränderung des Wohnortes, besteht die Verpflichtung nach einer rechtlichen Belehrung durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar. Ihre Vorsorgevollmacht können Sie beim Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren lassen.
Die Formerfordernisse für eine Vorsorgevollmacht entsprechen weitgehend jenen für die Abfassung eines Testamentes. Das Österreichische Bundesministerium für Justiz hat ein Formular (PDF) für eine Vorsorgevollmacht zum Download bereitgestellt.
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