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Vorsorgevollmacht

Jeder Mensch kann infolge Krankheit, Unfall oder hohen Alters in die Situation kommen, nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zu sein. Rationales Handeln, persönliche Sicherheit und der Umgang mit Geld können in diesem Zustand so stark beeinträchtigt sein, dass es sinnvoll erscheint, eine Person des Vertrauens, d.h. einen persönlichen Sachwalter zu haben. Dies kann eine Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld sein oder ein vom zuständigen Gericht zu bestellender Sachwalter.

Weise ist es, schon vor Herrschaftsverlust über die eigenen Sinne einen Sachwalter zu bestimmen. Dies kann mittels Vorsorgevollmacht geschehen. Für gravierende Punkte in der Vorsorgevollmacht, wie z.B. Einwilligung in schwerwiegende medizinische Behandlungen oder dauerhafte Veränderung des Wohnortes, besteht die Verpflichtung nach einer rechtlichen Belehrung durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar. Ihre Vorsorgevollmacht können Sie beim Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren lassen.

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Tipps

  • Sie können auch mehrere Personen als Sachwalter bestimmen, wobei jeder Person einen eigenen Aufgabenbereich hat (z.B. getrennt in medizinische Versorgung und Finanzangelegenheiten).
  • Verbinden Sie die Vorsorgevollmacht gleich mit einer .
  • Wählen Sie eine Person als Sachwalter aus, von der anzunehmen ist, dass sie jung genug und gesund genug ist, dieses Aufgabe bis an Ihr Lebensende zu übernehmen.

Die Formerfordernisse für eine Vorsorgevollmacht entsprechen weitgehend jenen für die Abfassung eines . Das Österreichische Bundesministerium für Justiz hat ein Formular (PDF) für eine Vorsorgevollmacht zum Download bereitgestellt.

Anmerkungen

  • Tritt z.B. bei geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung der Zustand ein, dass Sie die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens nicht mehr ausreichend gut erledigen können, können auch Familienangehörige (z.B. ein eigenes volljähriges Kind), Ehepartner oder Lebensgefährten die Vertretungsbefugnis für Alltagsgeschäfte, kleinere medizinische Behandlungen, Geldabhebungen, Erledigungen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung und ähnliches erhalten.
  • Eine Privatperson darf nicht mehr als 5 Sachwalterschaften übernehmen, ein Anwalt oder ein Notar bis zu 25 Sachwalterschaften, bei Nachweis entsprechender Qualifikationen in Sachen Sachwalterschaft-Spezialisierung auch mehr.
  • Sachwalter verpflichten sich, zumindest einmal pro Monat mit dem Betreuten persönlich in Kontakt zu treten.
  • Solange Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind, können Sie Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit abändern oder widerrufen.

Siehe auch

Neu und aktuell

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