Wie eine Bestattung vor sich geht, bestimmen die einschlägigen Gesetze der Bundesländer, örtliche Gepflogenheiten und lokale Friedhofsverordnungen. Informationen dazu erhalten Sie auf Ihrem Gemeindeamt bzw. in Ihrem Bezirksamt. Zulässige Bestattungsarten sind jedenfalls die Erdbestattung oder die Feuerbestattung. Welche Art gewählt wird, ist im Ermessen der Angehörigen. Hat der oder die Verstorbene schon zu Lebzeiten einen Wunsch für eine bestimmte Bestattungsart geäußert, wird dem in der Regel Folge geleistet – so dies im Rahmen der Gesetze ist. Der Trend geht jedoch hin zu alternativen Bestattungsformen, wie z.B. die Bestattung in einem eigens dafür von der zustündigen Behörde gewidmeten Wald ("Friedenswald", "Wald der Stille", "Wald der Besinnung" und dergleichen).
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Jede Leiche oder Leichenasche ist auf einem Friedhof oder einem Urnenhain zu bestatten. Unter gewissen Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich. Das Verstreuen der Asche ist in Österreich verboten. Ein Begräbnis ist mit einigem Aufwand und mit nicht zu unterschätzenden Kosten verbunden (dazu siehe unser Stichwort Begräbnis, Kosten / Begräbniskosten). Eine fachkundige Beratung und einen Kostenvoranschlag erhalten Sie bei Ihrem Bestattungsunternehmen und bei den Informationsstellen Ihrer Heimatgemeinde und/oder Ihrem Pfarramt. Hauptkostenfaktoren sind unter anderem:
Die durchschnittlichen Kosten für ein Begräbnis betragen in Österreich rund 8000,- Euro. Daher unser Tipp: Schließen Sie rechtzeitig eine Lebensversicherung bzw. Sterbeversichrung ab, die auch die Kosten für das Begräbnis abgeckt.
Als Begräbnismusik dient meist eine eigene Musikauswahl (z.B. beizubringen auf einem USB-Stick) und/oder Musiker:innen, die auf Begräbnismusik spezialisiert sind. Als Begleitmusik für Trauerzüge dient eine langsame Trauermusik im Schritttempo; z.B. dieses Requiem:
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