Nach erfolgter Totenbeschau und Beurkundung des Todesfalles durch das zuständige Standesamt darf das Bestattungsunternehmen einen Leichnam abholen. Dabei werden auch folgende Punkte besprochen und vereinbart: Auswahl des Sarges, Art und Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung, eventuell auch Auswahl der Partenvorlage und Formulierung des Partentextes. Für den Transport benötigt das Bestattungsunternehmen einen sogenannten "Leichenbegleitschein". Diesen sollte man nach positivem Abschluss der Totenbeschau erhalten haben. Der Leichenbegleitschein ist bei der Abholung einem Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens auszuhändigen. Tipp: Manche Bestattungsunternehmen veranlassen auch die Beurkundung des Todesfalles und etwaige andere Behördenwege (Dokumente mitgeben!).
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