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Todesfall, Beurkundung durch das Standesamt

Die Angehörigen eines Verstorbenen sind verpflichtet, unmittelbar nach Bekanntwerden des Todesfalls eine zu veranlassen und danach den Todesfall beim zuständigen Standesamt beurkunden zu lassen. Erst dann kann der Leichnam von einem abgeholt werden. Manche Bestattungsunternehmen veranlassen auch die Beurkundung des Todesfalles und nehmen Ihnen Behördenwege ab (Dokumente mitgeben: Meldezettel, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Heimatschein / Heimatrollenauszug, Heiratsurkunde, bei Verwitweten: Sterbeurkunde des ehemaligen Partners, bei Geschiedenen: Scheidungsurteil des Gerichtes, bei Akademikern: urkundlicher Nachweis des akademischen Grades).

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