Die Berechnung zur Höhe einer Hinterbliebenenpension (auch Witwendpension bzw. Witwerpension genannt) ist etwas kompliziert geworden. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass für die Höhe der Witwenpension / der Witwerpension die Relation der Einkommen der Verstorbenen / des Verstorbenen und der überlebenden Partnerin / des überlebenden Partners maßgeblich ist. Bewertungszeitraum: die letzten beiden Kalenderjahren vor dem Tod der Versicherten / des Versicherten. War jedoch das Einkommen der Verstorbenen / des Verstorbenen in den letzten zwei Jahren durch Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit vermindert, werden die letzten vier Kalenderjahre vor dem Tod herangezogen. Für die Berechnung des Prozentsatzes muss das Einkommen der Verstorbenen / des Verstorbenen und der Hinterbliebenen / des Hinterbliebenen ermittelt werden, wobei eine Formel herangezogen werden kann, die Sie auf der Homepage www.help.gv.at finden (dort entweder Hinterbliebenenpension, Witwenpension oder Witwerpension ins Suchfeld eingeben).
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