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Pflege betagter Angehöriger / PflegesucheGottlob werden wir alle viel älter als früher. Auch das Alter, in dem wir dann wirklich pflegebedürftig werden, verschiebt sich nach oben. Dies hat zur Folge, dass wir zu jenem Zeitpunkt, ab dem wir für die Pflege unserer betagten Eltern Sorge zu tragen haben, bereits selbst die Lebensmitte überschritten haben. Lesen Sie auf unseren Seiten, was eine solche Pflegesituation alles mit sich bringen kann und was wir alles tun können, damit der Lebensabend unserer Eltern ein optimal umsorgter und glücklich machender wird.
Auszeit und Erholung für pflegende AngehörigePflegende Angehörige (z.B. Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Großeltern, Eheleute, Lebensgefährten, Schwager, Schwägerinnen, Stiefkinder, Pflegekinder), deren monatliches Einkommen nicht mehr als 2000,- bzw. 2500,- Euro netto pro Monat beträgt (je nach Pflegestufe der zu betreuenden Person), können beim Bundessozialamt um finanzielle Urlaubshilfe und Übergangspflege der zu pflegenden Person (etwa in einem Pflegeheim) ansuchen. Dafür muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt, der Pflegegeldbescheid der pflegebedürftigen Person mitgeschickt, ein Einkommensnachweis des Antragsstellers / der Antragstellerin erbracht sowie eine Bestätigung über die Ersatzpflege mitgeschickt werden. Gewährt wird diese Unterstützung bei einem Pflegegeldanspruch ab Stufe 3, bei minderjährigen Pflegebedürftigen oder Demenzkranken schon ab Stufe 1. Gefördert wird professionelle aber auch private Ersatzpflege im Ausmaß von 4 Tagen bis maximal 4 Wochen pro Jahr. Die Höhe der möglichen jährlichen Zuwendung liegt zwischen 1200,- und 2200,- Euro. Der Antrag kann beim Bundessozialamt persönlich gestellt oder schriftlich eingebracht werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt innerhalb von 2 Wochen. Die Überweisung der finanziellen Unterstützung erfolgt für gewöhnlich innerhalb einer Woche.
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