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Scheidung / EhescheidungRechte und Pflichten, die sich durch Verehelichung oder die Gründung eines gemeinsamen Haushalts begründen, sind in der Praxis umfangreich und weitreichend. Dies trifft besonders dann zu, wenn der Partnerschaft ein Kind oder mehrere Kinder entspringen. Folge: Eine Auflösung der Gemeinschaft zieht in den meisten Fällen Streitigkeiten nach sich, die vor allem dann das Potenzial einer menschlichen Tragödie oder eines "Rosenkrieges" beinhalten, wenn die Partner seelisch und finanziell viel in die Beziehung "investiert" haben.
Die Gesamtscheidungsrate beträgt in Österreich zwischen 40 und 50 Prozent. Dies betrifft zunehmend auch Partnerschaften, die bereits viele Jahre bestehen. Zu den besonderen Problematiken dieser Scheidungen gehören die Vermögensaufteilung, die Bewertung von Karriereverzicht und Leistungen im Zusammenhang mit der Kindererziehung und die Altersversorgung. Bezüglich der seelischen Belastung gilt die Faustregel: Je länger eine Ehe bis zur Trennung gedauert hat, umso schwieriger ist die Situation für jenen Partnerteil, der von den Aktionen des anderen "überrascht" worden ist. So wie die einvernehmliche Scheidung, werden auch die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung sowie die strittige Scheidung vom Bezirksgericht abgehandelt. Im Regelfall ziehen beide Streitparteien für ein solches Scheidungsverfahren einen Rechtsanwalt hinzu. Die Art des Verfahrens ist ein Zivilprozess, was unter anderem bedeutet, dass die beiden Streitparteien ihre Anwaltskosten zunächst selbst tragen müssen. Erachtet der Richter eine der Streitparteien für alleinschuldig oder überwiegend schuldig an der Ehescheidung, kann er einen Kostenersatz oder teilweisen Kostenersatz der Anwaltskosten der nicht oder weniger schuldigen Partei verfügen.
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Stichwörter rund um das Thema Scheidung bzw. Ehescheidung
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