Der österreichische Nationalfeiertag ist am 26. Oktober. Er wird seit 1965 und feiert das am 26.10.1955 beschlossene Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs. Dieses Gesetz über die immerwährende Neutralität war Folge jenes großen Unheils, das in den beiden Weltkriegen auch von Österreich ausgegangen ist und gehört neben der Unabhängigkeitserklärung vom 27.04.1945 und dem Staatsvertrag vom 15.05.1955 zu den Verfassungsgrundlagen der Zweiten Republik. Zum Frieden im Land siehe auch den Beitrag Nationalpopulismus.
Im Artikel I (Paragraph 1) heißt es: "Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen." Und weiter in Paragraph 2: "Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."
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