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Ehrengaben für Ehejubilare

Etliche österreichische Bundesländer bzw. Gemeinden gewähren (immer noch) sogenannte Ehrengaben (für Ehejubilare und/oder hohe runde Geburtstage). Anträge und Vorschläge sind am besten etwa einen Monat vor dem Festtag in den jeweiligen Bezirks-, Gemeinde- und Stadtämtern einzubringen. Mitzubringen sind meist Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Meldezettel.

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