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Sparverein

Sparvereine bilden einen wichtigen gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Bestandteil unseres Lebens. Im Laufe des Jahres können sich beträchtliche Summen bilden und die Auszahlung der angewachsenen Spareinlagen um die Weihnachtszeit bedeutet für den gesamten Sparverein immer einen festlichen Anlass. Die Errichtung eines Sparvereines ist nach den Bestimmungen des anzeigepflichtig. Der Vereinsgründer (Proponent) hat bei der Sicherheitsdirektion des betreffenden Bundeslandes die Bildung eines Sparvereines schriftlich unter Vorlage der Vereinsstatuten bei der zuständigen anzuzeigen.

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