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Phosphatasen

Zu den möglichen Enzymbestimmungen im Rahmen von Laborbefunden zählt die Erhebung der Werte von alkalischer Phosphatase (AP), Prostataphosphatase (PP) und saurer Phosphatase (SP). Die Normwerte bei Erwachsenen sind für die Alkalische Phosphatase (AP) bei Männern 40 bis 130 U/l und bei Frauen 35 bis 105 U/l; für die Prostataphosphatase (PP) bis 2,2 ng/ml; für die Saure Phosphatase (SP) bis 13,5 U/l.

Erhöhte Werte der AP

  • Leber- und Gallenwegserkrankungen (z.B. Hepatitis, Zirrhose, Gallestau, Leberkarzinom)
  • Knochenerkrankungen
  • Krebs
  • Schwangerschaft im letzten Drittel ("Plazenta-AP")

Erhöhter Wert von PP

  • Prostatakrebs (vor allem ab Wert > 3,4 ng/ml)
    Anmerkung: Die PP wurde abgelöst vom PSA-Wert und wird demnach heute kaum mehr bestimmt. Sie eignet sich nicht zur Früherkennung von Prostatakrebs.

Erhöhte Werte von SP

  • Prostataerkrankungen (Vergrößerung, Entzündung, Krebs) – auch die SP wurde weitgehend durch den PSA-Wert ersetzt
  • Krebs (auch außerhalb der Prostata)
  • Osteopathien
  • Fettspeicherkrankheiten (z.B. Morbus Gaucher)
  • Manche Anämien

Lektorat dieser Seite durch
Dr. med. Simone Höfler-Speckner

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