Seit 1972 gibt es das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt". Es ist das international bedeutendste Dokument zum Schutz des Kulturerbes und Naturerbes der Völker. Dabei verpflichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu renovieren, zu erhalten und vor möglichen Gefahren zu schützen, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Zu den Aufnahmekriterien als Welterbestätte zählen unter anderem Einzigartigkeit, Authentizität und bei Naturerbestätten deren unversehrte Einbettung ins Umland.
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