www.50plus.at

Blogs 50plus Facebook Suche E-Privacy Info Menü

MENU

Wohngebäudeversicherung / Eigenheimversicherung

Im Unterschied zu einer wird mit einer Wohngebäudeversicherung bzw. Eigenheimversicherung nicht der Wohnungsinhalt, sondern der gesamte Baukörper einer Wohnung bzw. eines Hauses samt Grund- und Kellermauern sowie allen mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen abgedeckt. Die richtige Versicherungssumme wird am Wiedererrichtungswert, also dem Neubauwert des gesamten Gebäudes ausgerichtet. Unterschreitet die Versicherungssumme diesen Wert um mehr als 10 Prozent, spricht man von Unterversicherung. In einer besonderen Variante kann man mit der Versicherung vereinbaren, dass auf den Einwand der Unterversicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme verzichtet wird.

Eine Wohngebäudeversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Feuer: Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag (also nicht, wenn der Blitz in der Nähe in eine Leitung einschlägt und z.B. Elektrogeräte unbrauchbar macht), Explosion, Flugzeugabsturz und Folgeschäden wie z.B. Rauch, Ruß oder Löscharbeiten.

Weiters vor Schäden durch Leitungswasser: Bruch im Rohrsystem sowie Frost an wasserführenden Anlagen und angeschlossenen Einrichtungen (Boiler, Radiatoren usw.); inkludiert sind nicht nur die Auswirkungen des Wasseraustritts, sondern auch Suchkosten für die undichte Stelle sowie alle mit dem Schaden in Zusammenhang stehende Reparaturarbeiten. Auch viele Naturereignisse sind inkludiert, z.B. Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Folgeschäden dieser Ereignisse (z.B. durch nachfolgenden Schneefall oder Regen). Eventuell auch Schadenersatzverpflichtungen von Haus- und/oder Grundbesitzern: Anspruchsprüfung, gegebenenfalls juristische Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen oder Auszahlung bei Schadenersatzpflicht.

Wichtig: Die Versicherung ist unverzüglich nach Eintreten des Schadensereignisse zu informieren. In jedem Fall empfehlenswert: Vor etwaigen Aufräumungsarbeiten Bilder von den Schäden anfertigen. Vor Vertragsabschluss etwaige , Ausnahmebestimmungen und Obergrenzen (z.B. Quadratmeterlimit bei Glasbruch) prüfen!

Siehe auch

Neu und aktuell

© Texte und Fotos (außer anders angegeben) sowie Datenschutz: Andreas Hollinek 1996-2023; www.50plus.at. Inhalte ohne Gewähr. Enthält ggf. PR, Werbung + Cookies, die Werbepartner wie Google (www.google.com) zur Nutzeranalyse verwenden (E-Privacy Info). Seite mit SSL-Sicherheitszertifikat. Impressum.