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Coaching Ausbildung

Das Berufsbild ist derzeit (2013) in Österreich nur dann an spezielle Qualifikationen gebunden, wenn das Tätigkeitsfeld Bereiche betrifft, die gewerberechtlich als "geregelt" gelten. Manche Coaching-Tätigkeiten sind frei, für andere benötigen Sie eine spezielle Ausbildung und Zeugnisse. In Österreich ist es nicht ungewöhnlich, dass die Interessensvertreter der reglementierten Berufe penibel darauf achten, dass die einschlägigen Gewerbebestimmungen eingehalten werden. Auch vor Anzeigen wird nicht zurückgeschreckt, und die Strafen können empfindlich sein. In Summe ist es also besser, wenn Sie sich vorher genau erkundigen, was und wie Sie Ihr Coaching-Angebot präsentieren und ausüben.

Sport

Relativ einfach ist es im Sport. Hier dürfen Sie nach Lust und Laune coachen. Allerdings sind Sie für Ihre Handlungen voll verantwortlich und haften für zum Beispiel Gesundheitsschäden, die aufgrund einer mangelnden Ausbildung oder eines unzureichenden Wissensstandes möglich wurden. Sie benötigen als Sport-Coach keine Gewerbeberechtigung. Ihre Steuern zahlen Sie als "neuer Selbständiger" / "neue Selbständige" im Rahmen einer nichtgewerblichen freien Lehrtätigkeit. Aber Achtung: Betrifft Ihr Coaching eine sportwissenschaftliche Beratung, benötigen Sie eine Ausbildung als "Lebens- und SozialberaterIn" (siehe unten).

Lehrtätigkeit

Die Lehre in Österreich ist prinzipiell frei. Sie unterliegen aber auch hier der "vorvertraglichen Schutzpflicht, Sorgfaltspflicht und Aufklärungspflicht" im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB § 878 Satz 3). Kommen Sie dem nicht nach, können Sie Ihre SchülerInnen auf Rückzahlung der Ausbildungsgebühren, Verdienstentgang, Rückerstattung diverser Kosten klagen.

Wellness, Befindlichkeit, Persönlichkeitsberatung & Co

Schon enger wird es, wenn Sie typische Wellness-, Befindlichkeits- und/oder Persönlichkeitsberatung vorhaben. Massage, Reiki und Co. sind mittlerweile in streng überwachten Berufsbildern verankert, und Sie riskieren eine Anzeige als "Kurpfuscher" bzw. "Kurpfuscherin", wenn Sie die Bestimmungen missachten. Wenn Sie sich aber ausschließlich im schmalen Rahmen der "personenbezogenen Hilfestellung" bewegen und z.B. nur Handauflegen, Ratschläge zur körperlichen oder energetischen Ausgewogenheit ("Energiearbeit") anbieten, wäre dies in Ordnung. In der Praxis kommt es hier aber immer wieder zu Überschneidungen, die dann zum Problem werden können, wenn es zu einer Klage durch einen Klienten / eine Klientin oder "Kollegen" kommt, die ihre beruflichen Pfründe als gestört erachten. Ein Befähigungsnachweis ist nicht notwendig, eine Gewerbeanmeldung ("freies Gewerbe") schon.

Betriebswirtschaft

Coaching in betriebswirtschaftlichen Belangen wird in Österreich den reglementierten Gewerben zugeordnet, d.h. heißt Sie müssen eine entsprechende Ausbildung absolvieren und auch sonst alle gewerberechtlichen und branchenbezogenen Voraussetzungen erfüllen.

Persönlichkeit, persönliche Entwicklung, Beziehungsfähigkeit usw.

Auch das Coaching zu den Themengebieten Persönlichkeit, , Beziehungsfähigkeit und ähnlichem (egal, ob für das private oder berufliche Umfeld gedacht) ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe, d.h. Sie benötigen eine Ausbildung, erfolgreich abgelegte Prüfungen und weitere Voraussetzungen, um als "Lebens- und SozialberaterIn" tätigt zu werden. Wollen Sie mit diesem Berufsbild selbständig tätig werden, benötigen Sie dafür eine Gewerbeberechtigung.

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Siehe auch

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